Besteht ihrerseits ein Anfangsverdacht, dass sie mit dem Corona Virus infiziert sein könnten, lässt sich dieser möglicherweise mit Hilfe eines Fragebogens von der Charitè in Berlin überprüfen. Dieser Fragebogen ersetzt keine ärztliche Beratung. Hier der
Link.
Kreis Schleswig-Flensburg: Der Kreis hat wegen vieler Nachfragen aufgrund der Corona-Entwicklungen ein Bürgertelefon eingerichtet. Bürger*innen können sich montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr unter der Telefonnummer
04621 87-789 mit ihren Fragen zum Thema Coronavirus an die Corona-Hotline wenden. Der Kontakt zum Kreis kann auch per E-Mail über die Mailadresse
coronapost@schleswig-flensburg.de erfolgen. Zusätzlich wurde neben ausführlichen Informationen rund um Corona ein
Online-Anzeigebogen für Kontaktpersonen unter der Adresse
https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Gesundheit/Corona-Portal/Wichtige-Informationen/ eingerichtet.
Außerhalb der Sprechzeiten ist der kassenärztliche Notdienst unter der Telefonnummer
116117 erreichbar.
Aufgrund der schnell ansteigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen Probleme bei der Nachverfolgung möglicherweise infizierter Personen hat der Kreis eine Webseite
Informationen auch über die im Amtsbereich aktuell aufgetretene Anzahl an Infektionen stehen auch auf der Homepage des Kreises unter
www.schleswig-flensburg.de/aktuelle-zahlen und auf der Facebook-Seite des Kreises zur Verfügung.
Amt Süderbrarup:
Die Amtsverwaltung Süderbrarup wird ab dem 06.12.2021 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr nur noch beschränkt geöffnet sein. Dies bedeutet, dass alle Beschäftigten im Rahmen der regulären Dienstzeiten (d.h. auch außerhalb der Kernzeiten) Termine an Bürgerinnen und Bürger per Email, Telefon oder über FrontDesk (Online-Terminvergabe) vergeben können. Dabei ist durch alle Beschäftigten folgendes zu beachten:
1. Eine Terminerteilung soll nur dann erfolgen, wenn das Anliegen der Bürgerin / des Bürgers ein zwingendes Erscheinen in der Verwaltung erfordert. Sie müssen ohne Begleitung erscheinen, d.h. nur die für die Amtshandlung notwendigen Personen werden eingelassen, dies gilt auch für Kinder. Die Bürger/innen sind durch die Beschäftigten vorab hierauf hinzuweisen und zu beraten.
2. Die Eingangstüren bleiben grundsätzlich geschlossen.
3. Um den Besucherverkehr im Amtshaus zu steuern, sollen maximal fünf Gäste zeitgleich das Gebäude betreten. Hierzu ist im Vorwege im öffentlichen Outlook-Kalender eine Eintragung vorzunehmen (Name Sachbearbeiter und Gast mit Adresse + Telefonnr.).
4. Für den Besuch in der Amtsverwaltung gilt die 3G-Regelung. Die Beschäftigten haben die Besucher bereits bei der Terminvereinbarung darauf hinzuweisen.
5. Die Bürgerinnen und Bürger sind ausdrücklich auf die Einhaltung der Termine hinzuweisen. Um „Traubenbildungen“ vor der Tür zu vermeiden, sollen die Besucher nicht zu spät kommen bzw. zu früh erscheinen. Die genau vereinbarte Uhrzeit ist einzuhalten.
6. Die Beschäftigten tragen bei Bürgerkontakt einen Mund-Nasen-Schutz, holen die Bürger/innen selbstständig am Haupteingang ab und geleiten diese auch wieder aus dem Hause hinaus. Keine Besucherin / kein Besucher darf sich alleine im Hause bewegen. Den Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Begegnungssituationen im Ein-/Ausgangsbereich sind möglichst zu vermeiden. Vor dem Einlass hat der zuständige Sachbearbeiter die 3G-Regelung zu überprüfen.
7. Auf den Fluren tragen alle Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung (Da auch Termine außerhalb der Kernzeit vereinbart werden, gilt eine generelle Maskenpflicht auf den Fluren.)
8. Die Bürger/innen müssen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es obliegt der/dem abholenden Sachbearbeiter/in, dies zu kontrollieren. Bürger/innen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, erhalten von dem abholenden Beschäftigten eine Einmalmaske, die im Eingangsbereich bereit liegen. Diese bieten Fremdschutz. Eine Selbstbedienung der Bürger/innen an den Masken soll nicht erfolgen.
9. Alle Bürger/innen sollen bei Betreten des Dienstgebäudes durch die / den abholenden Sachbearbeiter/in auf die Pflicht zur Händedesinfektion mittels bereitgestelltem Desinfektionsmittelspender hingewiesen werden.
10. Der Kundenkontakt ist so kurz wie möglich zu halten.
11. Nach der Beratung/Antragstellung ist der Raum gründlich zu lüften (Stoßlüftung).
Da die Beschäftigten der Gemeinden bereits tgl. einen Nachweis über die 3G-Reglung vorzulegen haben, ist hier eine zusätzliche „Abprüfung“ nicht notwendig. Die Bürgermeister haben bei den Sitzungen am 06.12.2021 (Kita-Zweckverband, Planungsverband, Amtsausschuss) vor der Teilnahme ebenfalls einen Nachweis vorzulegen. Die Beschäftigten der Gemeinden sowie die Bürgermeister sind von der Verpflichtung zur vorherigen Terminvereinbarung ausgenommen.
Der Link zu der Mitarbeiterliste des Amtes inklusive Telefonnummern und Mailadressen findet sich
hier.