Obwohl die Rügger Feuerwehr erst 1914 gegründet wurde, bedeutet dies keinesfalls, dass in der Gemeinde vorher kein organisiertes Löschwesen bestand. Im Gegenteil: Erhalten gebliebene Gemeindeprotokolle beweisen, dass es bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert eine Feuerspritze gab. Wie genau das Feuerlöschwesen in Rügge vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehr aussah, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen - vermutlich liegen seine Ursprünge um das Jahr 1870.
Am 14. Juli 1869 hatte der Landrat des damaligen Kreises Schleswig, zu dem Rügge zählte, ein Regulativ erlassen, das die Aufstellung von Brandcorps in sämtlichen Gemeinden anordnete. Eine solche "Brandwehr" gab es nachweislich auch in Rügge.
Zum Dienst in den Brandcorps bzw. Brandwehren waren alle tauglichen männlichen Bürger der jeweiligen Gemeinde verpflichtet, die einer bestimmten Altersgruppe angehörten. Ein freiwilliger Eintritt war nicht vorgesehen.
Für die Ausrüstung des Brandcorps bzw. der Brandwehr sorgte die Gemeinde, in der Regel durch die Anschaffung einer händisch zu betreibenden Spritze.
Das Engagement, mit dem die Brandwehren ihrer Tätigkeit nachgingen, schwankte von Gemeinde zu Gemeinde sehr stark. Manche Gemeinden waren der Auffassung, mit der Anschaffung einer Spritze den Forderungen des Gesetzgebers Genüge getan zu haben. Das Gerät wurde irgendwo untergestellt, ohne dass sich jemand für seine Pflege verantwortlich fühlte. Wie es in dieser Hinsicht in Rügge aussah, ist nicht überliefert. Eintragungen in Rügger Gemeindeprotokollen beweisen aber, dass wohl auch hier niemand besonderen Enthusiasmus bei der Pflege der Spritze zeigte: Das Amt des "Spritzenwärters" wechselte häufig, Konstanz - wie wir sie heute bei den Maschinisten der Freiwilligen Feuerwehr Rügge kennen - stellte sich nicht ein, teilweise war es schwierig, überhaupt einen Verantwortlichen für die Position zu finden. Sie wurde seinerzeit mit immerhin 20 Mark pro Jahr vergütet.
1890/91 fungierte Malermeister Remmer als Rügger Spritzenwärter, anschließend bis April 1892 der Schmied Jensen. Im Gemeindeprotokoll vom 27. April 1892 heißt es dann:
"Der zweite Punkt betraf die Aufstellung eines Spritzenwärters. Derselbe konnte, da Bewerber hierfür sich nicht eingefunden, nicht erledigt werden. Dem Gemeindevorsteher wurde übertragen, diesen Posten unter der Hand zu vergeben."
Im zweiten Anlauf gelang es offensichtlich, den Meiereiverwalter Andresen als Spritzenwärter zu gewinnen, wiederum allerdings nur für ein Jahr. Wer den Posten später bekleidet hat, ist in den Rügger Archivunterlagen nicht dokumentiert - erst mehr als 20 Jahre später, im Juni 1913, finden sich in einem Gemeindeprotokoll wieder Aufzeichnungen zur Rügger Brandwehr.
All dies legt den Schluss nahe, dass die Brandwehr im dörflichen Leben des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts keinen besonders hohen Stellenwert hatte. Andernorts war man zu dieser Zeit bereits zu der Einsicht gelangt, dass eine auf freiwilliger Mitgliedschaft aufgebaute Feuerwehr schlagkräftiger und auf Dauer für die betreffende Gemeinde auch kostengünstiger war als ein Brandcorps bzw. eine Brandwehr.