Grundsätzliches
Petra Borg / pixelio.de Wohl nur wenige landespolitische Themen der vergangenen Jahre polarisieren im Lande so stark wie die Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie durch raumbedeutsame Windkraftanlagen. (Das Wörtchen 'raumbedeutsam' deutet an, dass es um Anlagen geht, die aufgrund ihrer Höhe einen weithin sichtbaren Einfluss auf die Umgebung ausüben.)
Im Wesentlichen unstrittig dürfte sein, dass eine Energiewende weg von fossilen Energieträgern und Kernenergie hin zu regenerativen Energien und sparsameren Umgang mit Energie auf mittlere und längere Sicht unabdingbar ist. Wie so häufig gilt für den Einzelnen aber auch hier: "Welche Belastungen bzw. Änderungen meiner Lebensumstände bin ich als Bürger bereit, dafür in Kauf zu nehmen?"
Im Spannungsfeld zwischen 'gesellschaftlichem Grundkonsens', politischem Willen zur Umsetzung, finanziellen Interessen seitens Wirtschaft und Investoren und den Interessen der mehr oder weniger direkt betroffenen Bürgern gilt es also abzuwägen.
Dass hierbei auch häufig Emotionalitäten, insbesondere bei betroffenen Bürgern, die nur wenig Einfluss auf das Geschehen haben, im Spiel sind, wird wohl niemanden verwundern.
Chronologie
Die Gemeinde Rügge hat sich jetzt zum dritten Mal mit der Problematik 'Windkraftanlagen auf Rügger Gemeindegebiet' zu beschäftigen.
In den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es dazu einen ersten Vorstoß für die Errichtung nur weniger Anlagen, der damals von der Landesplanung abgelehnt wurde, da man sich auf die Errichtung größerer Windparkbereiche konzentrieren wollte.
Ein zweiter Versuch im Jahre 2010 führte zu einem von der damaligen Gemeindevertretung herbeigeführten Bürgerentscheid.
Die Frage
Sind Sie dafür, dass Flächen für Windenergienutzung im Gemeindegebiet Rügge ausgewiesen und genutzt werden? wurde von über 76% der an der Abstimmung Beteiligten verneint. Das Ergebnis veranlasste die Landesplanung, den Bau von Windkraftanlagen auf Rügger Gemeindegebiet zu untersagen.
Zu Beginn des Jahres 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig festgelegt, dass Beschlüsse von Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheide keinen direkten Einfluss auf die Auswahl von Planungsflächen für die Windenergienutzung haben dürfen.
Aus diesem Grund war die Politik gefordert, allgemein gültige Richtlinienkataloge für die Ermittlung von möglichen Windenergieflächen zu erarbeiten. Es entstanden Kriterienkataloge, auf deren Grundlage Flächen in Schleswig-Holstein zu so genannten
Vorranggebieten - grundsätzlich mögliche Flächen für den Bau von raumbedeutsamen Windkraftanlagen (WKA) - wurden.
Nach Veröffentlichung der Regionalplanentwürfe im Dezember 2016 verblieben ca. 2% der Landesfläche als mögliche Standorte für Windkraftanlagen übrig.
Mittlerweile bremst die Bundesregierung die Ausbauziele, u.a. weil sie verlangt, dass der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie mit den Möglichkeiten, diese Energie in die südlicheren Bundesländer abzuleiten, in Übereinstimmung gebracht werden müsse. Mit anderen Worten: Solange die erzeugte Energie nicht abgeführt werden kann, muss der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie moderat erfolgen.
Stand ab September 2018
Mittlerweile sind die von der Landesregierung überarbeiteten Regionalpläne zur Windenergie veröffentlicht. Nach diesen Plänen wird das vormalige Windenergiegebiet auf überwiegend Rügger Gemeindegebiet nicht mehr zum Ausbau der Windenergiepläne benötigt.
In den letzten Plänen für Eignungsflächen zur Windenergie sind die Flächen nordwestlich unserer Gemeinde nicht mehr enthalten. Leichte Ausweitung von Abstandsregeln haben dazu geführt, dass die ursprünglich vorgesehene Fläche zu klein wurde, so dass eine Bebauung mit Windrädern nicht mehr den Vorgaben der Landesregierung entsprach.