Standpunkt der Gemeindevertretung
Abwägungsfläche Rügge/Mohrkirch Stand Mai2016
Durch Anwendung von Kriterienkatalogen (so genannte harte und weiche Kriterien) hat das Land Karten ermittelt, die die so genannten Vorrangbereiche ausweisen. In diesen Vorrangbereichen könnten raumbedeutsame WKA gebaut werden, wenn das Land nach einem weiteren Abwägungsprozess grünes Licht dafür gibt. Während des Abwägungsprozesses - wird Anfang des Jahres 2017 beginnen - kann jeder Bürger und jede Gemeinde z.B. über die Webseite BOB SH (siehe auch unter Links) Eingaben an die Landesplanung machen.
Die Gemeindevertretung unserer Gemeinde fühlt sich in ihrer Mehrheit dem Votum des Bürgerentscheids aus dem Jahr 2010 verpflichtet und lehnt daher die Errichtung von WKA auf Rügger Gemeindegebiet ab. Aus diesem Grund hat sie eine Eingabe an die Landesplanung erarbeitet, in der diese ablehnende Haltung durch verschiedene Argumente untermauert wird.
Die Eingabe der Gemeindevertretung an die Landesplanung vom Mai 2016 kann
hier eingesehen und heruntergeladen werden.
In ihrer Sitzung vom 12. September 2016 beschloss die Gemeindevertretung, (siehe auch das
Protokoll dieser Sitzung) zusätzlich zu der schon gemachten Eingabe eine erneute Bürgerbefragung durchzuführen.
Man könnte sich fragen, welchen Sinn die Bürgerbefragung hat, wenn das Bürgervotum nach Vorgabe des OVG Schleswig keinen direkten Einfluss auf eine Errichtungsgenehmigung für WKA haben darf. Zu dieser Frage äußert sich die Landesplanung wie folgt:
Ziel der Landesregierung ist es, soweit als irgend möglich, eine für die Wahrnehmung des Landes so maßgebliche Raumveränderung, wie sie die Bebauung mit Windkraftanlagen bedeutet, möglichst in Einklang mit dem mehrheitlich zum Ausdruck gebrachten örtlichen Bürgerwillen zu bringen. Deswegen wird die Landesregierung im Rahmen der derzeitigen Rechtslage auch dem durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden gemäß § 16 g Gemeindeordnung demokratisch legitimierten Bürgerwillen bei der Teilaufstellung der Regionalpläne sowie bei der Zulassung von Ausnahmen für Windenergieanlagen durch eine gesonderte Überprüfung im Verfahren besonderes Gehör verschaffen. Hierzu wird die Landesplanungsbehörde dort, wo Gemeinden sich mehrheitlich für oder gegen die Errichtung oder den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet ausgesprochen haben, dies als Indiz dafür betrachten, dass vor Ort Kriterien für bzw. gegen Flächenausweisungen vorhanden sein können.
Fotomontage einer möglichen Ansicht auf WKA in Rügge
Darüber hinaus fordert die Bundesregierung eine Drosselung des 'Windenergieausbaus', da wegen noch fehlender Infrastruktur die elektrische Energie aus den nördlichen Bundesländern nicht bzw. nur unzureichend gen Süden abtransportiert werden kann. Dies muss zur Folge haben, dass auch das Land Schleswig-Holstein seine ehrgeizigen Ziele bezüglich des Ausbaus der Windenergieerzeugung wird zurückfahren müssen, was sich auch in der Anzahl der zu genehmigenden WKA niederschlagen wird.
In Verbindung mit dem erklärten Willen der Landesplanung, die 'Zersiedelung' durch kleine Windparks, wie er auch hier in Rügge entstehen könnte, möglichst zu verhindern, könnte eine Bürgerbefragung bei einer Entscheidung über den Windstandort Rügge das 'Zünglein an der Waage' spielen.
Daher geht die Gemeindevertretung davon aus, dass auch das Ergebnis einer Bürgerbefragung, das in den Abwägungsprozess der Landesplanung eingebracht wird, den Ausgang der Planung in unserem Sinne beeinflussen kann.